Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Die Gesellschaft kann ferner: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; sich an allen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.