Der Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der Architektur und insbesondere der Planung, Machbarkeitsstudien, Beratung, Umsetzung und Verwaltung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Schul-, Verwaltungs-, privaten und öffentlichen Gebäuden; sowohl im Bereich der Neubauten als auch der Sanierung und Aufwertung bestehender Gebäude, sowie der Stadtplanung, der Innen- und Außenraumgestaltung und des Designs. Die architektonische Leitung und Bauleitung, die Koordination mit Fachleuten anderer Bereiche und Handwerkern. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch solche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Architektur oder allgemein mit dem Bauwesen ausüben, wie Vermittlung, Werbung und Promotion im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und dem Erwerb und Verkauf von Beteiligungen an anderen Gesellschaften auf nationaler und internationaler Ebene.