Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Schaffung und den Verkauf von Metallskulpturen; den Kauf, Verkauf, Handel, die Förderung und Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen auf dem Schweizer Territorium, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) in der Schweiz verbotenen Operationen. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft alle kommerziellen, finanziellen und handwerklichen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann ihren Gesellschaftern und Dritten Kredite oder Garantien gewähren, sich für von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.