Der Kauf, die Distribution, die Förderung und/oder die Verbreitung von audiovisuellem Inhalt, einschließlich Filmen, Videos oder Sendungen, sowie jeglicher anderer Art von kulturellem Inhalt, der aus oder in Verbindung mit den Regionen des Nahen Ostens und Nordafrikas stammt. Das Unternehmen kann auch Inhalt aus anderen Quellen in Betracht ziehen, wenn es ihn als kulturell relevant erachtet. Diese Aufgaben werden insbesondere durch die Produktion und Realisierung von audiovisuellem Inhalt ausgeführt. Die Gesellschaft kann auch andere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Bereich der genannten Regionen oder ihrer Kulturen im Allgemeinen sowie alle damit verbundenen oder ergänzenden Aktivitäten anbieten. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder anderen Transaktionen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.