Die Gesellschaft hat den Zweck, die Entwicklung, die Durchführung und die Ausnützung von Immobilien und von Bauprojekten aller Art, die Verwaltung, die Vermietung und den Handel mit Immobilien, die Planung und die Durchführung von Neubauten und Umbauten, insbesondere als Total- oder Generalunternehmer im Auftrag Dritter, die Projektleitung sowie die Beratung und Unterstützung in den Bereichen Raumplanung, Umwelt und Finanzierung, ausgenommen die durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, ausgenommen die durch das GwG verbotenen Geschäfte, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten, ausnützen und verkaufen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte in der Schweiz und im Ausland erwerben, halten, verwalten, ausnützen und verkaufen, alle Handels-, Finanz- und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder damit in Zusammenhang zu stehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären und deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, direkte und indirekte Finanzierungen für ihre eigenen Verpflichtungen sowie für diejenigen anderer Gesellschaften (einschliesslich der direkten und indirekten Aktionäre der Gesellschaft oder der Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) gewähren. Sie kann Sicherheiten aller Art ausstellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an den Vermögenswerten der Gesellschaft oder mittels treuhänderischer Übertragungen oder treuhänderischer Abtretungen von Vermögenswerten der Gesellschaft, Garantien ausstellen, Bürgschaften eingehen oder anderweitig Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften, gegen oder ohne Entgelt, verbürgen. Zudem kann sie Liquiditätsausgleichssysteme / Liquiditätszentralisierungen (Cash Pooling), einschliesslich periodischer Saldenausgleiche (Balancing), mit den oben genannten Gesellschaften betreiben oder sich daran beteiligen. Die Gesellschaft kann auch all dies ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos, unter Ausschluss des Gewinnzwecks der Gesellschaft und unter Inkaufnahme einer Risikokonzentration tun.