alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau, Kauf und Verkauf sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Investitionen. Die Gesellschaft kann auch: alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben, allgemein alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten.