Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Architekturbüros, die Planung und Ausführung von Architekturprojekten. Sie kann als Total- oder Generalunternehmerin tätig sein, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, in der Schweiz und im Ausland alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären oder immobiliären Geschäfte tätigen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.