Leitung eines Architekturbüros und Beratung im Bauwesen: Studien, Planung, Bauleitung, Beratung, Erstellung von Gutachten und Schätzungen, Studien und Kostenvoranschlägen im Bauwesen, Abschluss von Generalunternehmerverträgen und Beratung von öffentlichen und privaten Institutionen sowie Durchführung von Generalunternehmerverträgen im Zusammenhang mit dem Bau von Gebäuden und Infrastrukturprojekten. Durchführung von Generalunternehmerarbeiten oder Gesamtaufträgen, Immobilienvermittlung, -vermarktung und -verwaltung sowie allgemein die Beteiligung an Immobilientransaktionen und die Verwaltung von Immobilien. Das Unternehmen kann Immobilien besitzen, verwalten und nutzen. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen errichten und an anderen Unternehmen mit ähnlichem Zweck teilnehmen.