Die Führung und Leitung eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann jede Tätigkeit in den folgenden Bereichen der Architektur ausüben: Planung, Erstellung von Plänen, Bauleitung, Ausführung von Arbeiten als Generalunternehmer, Erstellung von Gutachten, Festlegung von Schätzungen, Teilnahme an Wettbewerben. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Immobilien im Ausland, jedoch nicht in der Schweiz, kaufen, verkaufen, verwalten, vermieten und belasten. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt verbundenen Tätigkeiten ausüben und unter jeder Form an Gesellschaften mit ähnlichen Zwecken, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, teilnehmen.