Die Führung von medizinischen Zahnarztpraxen, deren Tätigkeit alle zahnmedizinischen oder zahntechnischen Leistungen, diagnostische, medizinische und chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit der Zahnmedizin umfasst; die Verwaltung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Produkten, die im dentalen und parapharmazeutischen Bereich Anwendung finden; die Durchführung von Handels- und Finanzgeschäften oder anderen Geschäften; die Übernahme von Vertretungen aller Art; die Gründung von Niederlassungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland; der Verkauf, die Verwaltung und die Instandhaltung von Immobilien im In- und Ausland: Immobilien in der Schweiz können nur für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Art. 2 Abs. 2 Bst. a) LAFE erworben werden; die Gewährung von Darlehen und Finanzierungen; die Übernahme von Beteiligungen und Anteilen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen im Bereich Handel, Finanzen und Dienstleistungen, die dem Gesellschaftszweck dienen.