Der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung, die Herausgabe, die Verwertung, die Verwahrung, die Vermietung, die Verleihung und der Verkauf, im eigenen Namen oder im Namen Dritter, von beweglichen Gütern, insbesondere Kunstwerken und damit verbundenen Rechten; die Durchführung von Beratungs- und Expertenmandaten; die Abfassung, Herausgabe und Veröffentlichung von Werken; der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien; die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Kursen, Reisen und Aufenthalten; und im Allgemeinen jede Tätigkeit, die der Förderung der Kultur dient. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, unter der Voraussetzung, dass eventuelle Immobilien ausschließlich zu kommerziellen Zwecken genutzt werden) durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann an Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder anderen Zweck teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Darlehen oder Garantien an ihre Gesellschafter, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen oder an Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.