Erwerb, Kauf, Zeichnung oder anderweitige Erlangung von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Unternehmen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz verbotenen Immobiliengeschäfte; Ausübung jeglicher Art von Verwaltungs- und Beratungstätigkeit sowie Gewährung finanzieller Unterstützung auf jegliche Weise, einschließlich persönlicher Darlehen oder Sicherheitsleistungen, an Tochtergesellschaften oder Dritte; Unterstützung von Gesellschaften bei der Akquisition, Übernahme oder Wertsteigerung von Teilen oder dem gesamten Vermögen und Schulden der Gesellschaft (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).