Die Vermögensberatung, ausgenommen Finanzdienstleistungen gemäss Artikel 3, Buchstabe C LSFin, die Überwachung, Verwaltung, Controlling, Finanzberichterstattung, die Durchführung aller Finanz- und Handelstransaktionen, die Beteiligung an und Verwaltung von Beteiligungen an allen Unternehmen oder Gesellschaften (mit Ausnahme von Immobiliengesellschaften in der Schweiz). Die Gesellschaft kann alle Finanz-, Handels-, Mobiliar- und Immobilientransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und sich in allen Formen für alle ähnlichen Unternehmen interessieren. Die Gesellschaft kann auch Darlehen oder Garantien an Aktionäre, verbundene Gesellschaften oder Dritte gewähren. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen und eröffnen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihren Zielen haben.