Die Gesellschaft hat den Zweck, jeden Sammler oder zukünftigen Sammler bei der Anschaffung von Kunstwerken zu beraten, zu führen und zu begleiten. Die Gesellschaft hat auch den Zweck, über die Möglichkeiten der Anschaffung von Kunstwerken sowie über die künstlerische Aktualität zu informieren. Sie kann darüber hinaus alle Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen; Kredite gewähren, insbesondere an die Aktionäre; ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen; Grundstücke erwerben oder verkaufen, mit Ausnahme der durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Geschäfte; alle Funktionen übernehmen, die dazu dienen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gegenstand haben, sowie alle damit zusammenhängenden mobilen, immobilienbezogenen, finanziellen oder Dienstleistungsgeschäfte.