Reiche Kunden, ausgenommen Dienstleistungen und Leistungen, die unter die schweizerische Gesetzgebung über Finanzdienstleistungen und Finanzmärkte fallen (insbesondere LSFin, LEFin, LIMF), mit Treuhand- und Verwaltungsdienstleistungen zu versorgen, ihnen nützliche Hinweise zu geben, insbesondere Kontakte zu Drittunternehmen, die im Bereich der Anlageberatung und Vermögensverwaltung tätig sind; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland erwerben, ausgenommen solche, die sie in den Anwendungsbereich der schweizerischen Gesetzgebung über Finanzdienstleistungen und Finanzmärkte bringen würden und solche mit Immobilienzweck.