Die Beteiligungserwerbung, die Beteiligungshaltung sowie alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an allen schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft sowie deren Finanzierung; der Beteiligungserwerb in der Schweiz dient ausschliesslich gewerblichen Zwecken (d.h. unter Ausschluss der durch das LFAIE verbotenen Immobiliengeschäfte). Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Handels-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, in der Schweiz und im Ausland, Zweigniederlassungen eröffnen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit analogem oder ähnlichem Zweck erwerben.