Erwerb, Errichtung, Ausbeutung, Erschließung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Die Gesellschaft kann alle mobiliären und immobiliären Geschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder sich direkt oder indirekt darauf beziehen; jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmungen in der Schweiz oder im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; alle Geschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf beziehen.