Erwerb, Kauf, Verkauf, Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, direkt oder indirekt in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit ausüben und alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, sowie Darlehen an ihre Aktionäre gewähren (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).