1. Der Verein stellt sicher, dass das IT-Tool, das für die Nutzung des individuellen Kontrollmittels im Sinne der Artikel 4a, 4b und 4c des Bundesgesetzes über die Entsendung von Arbeitnehmenden und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (LALDétLTN) erforderlich ist, zur Verfügung steht und weiterentwickelt wird, sowie dass die entsprechenden statistischen Daten übermittelt werden. 2. Der Verein sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb des IT-Tools. In dieser Funktion übernimmt er die Wartung und steuert die Weiterentwicklung, stellt es den berechtigten Personen zur Verfügung und stellt sicher, dass es ordnungsgemäß genutzt wird. 3. Der Verein fördert und unterstützt die Verbreitung des IT-Tools auf kantonalem Gebiet und bei anderen interessierten kantonalen oder eidgenössischen Behörden. 4. Der Verein unterstützt den Kampf gegen illegale Arbeit, insbesondere durch die Bereitstellung des IT-Tools für seine Mitglieder. 5. Der Verein verfolgt keine gewinnorientierten Ziele.