Der EAA verfolgt folgende Ziele: a) Die Mitglieder durch die Förderung, Entwicklung und Regulierung des Sports Leichtathletik in all seinen Formen in Europa (einschließlich Lauf, Gehen, Werfen und Springen, im Wettbewerb und außerhalb des Wettbewerbs) zu unterstützen; b) Die Ausübung von Leichtathletik auf allen Ebenen durch Menschen aller Altersgruppen in ganz Europa im Rahmen von Wettbewerben, Veranstaltungen, Programmen und Aktivitäten zu fördern; c) Die internationalen Wettbewerbe in Europa zu organisieren, zu verwalten, zu kontrollieren und zu überwachen und die europäischen Rekorde im Leichtathletik-Sport zu homologieren; d) Die Integrität des Leichtathletik-Sports und des EAA durch die Entwicklung und Umsetzung von Verhaltens- und Ethikstandards sowie durch die Umsetzung von guten Governance-Praktiken innerhalb des EAA und die Förderung von guter Governance innerhalb der Mitglieder zu schützen; e) Die integeren Athleten durch die Anwendung und Durchsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes, insbesondere durch die Umsetzung von Vorschriften, Programmen und Systemen, zu schützen; f) Die Entwicklung, Organisation und Verbreitung des Leichtathletik-Sports in Europa durch seine Mitglieder zu fördern und zu unterstützen; g) Den Leichtathletik-Sport durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung voranzutreiben, insbesondere durch die Verbreitung von technischen, medizinischen, logistischen und anderen Informationen, die dem Leichtathletik-Sport inhärent sind; h) Das Recht jedes Einzelnen, am Leichtathletik-Sport im Geiste von Freundschaft, Solidarität und Fairplay teilzunehmen, ohne jegliche Diskriminierung, zu wahren; i) Mit kommerziellen Einheiten und anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um das geistige Eigentum des EAA zu schützen und zu bewerten, insbesondere im Rahmen von Handels-, Medien-, Marketing- und Sponsoringvereinbarungen, im Interesse des Leichtathletik-Sports und des EAA; j) Programme und Praktiken zu fördern und umzusetzen, die den Leichtathletik-Sport nachhaltig machen, einschließlich der Umwelt, in der der Leichtathletik-Sport ausgeübt wird; k) Die Gesundheit und das Wohlbefinden durch den Leichtathletik-Sport zu fördern; l) Die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen des Leichtathletik-Sports, insbesondere innerhalb aller Organe des EAA, der EAA-Offiziellen, der EAA-Mitarbeiter und unter den Mitgliedern, zu fördern; m) Die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern zu fördern und die Rechte und Interessen der Mitglieder im Rahmen von World Athletics zu verteidigen; n) Mit World Athletics, den kontinentalen Verbänden, anderen Sportorganisationen, öffentlichen und privaten Organisationen sowie den Behörden zusammenzuarbeiten, um die Interessen des Sports im Allgemeinen und des Leichtathletik-Sports im Besonderen in ganz Europa zu fördern. Um die in dieser Verfassung festgelegten Ziele zu erreichen, kann der EAA Anteile an Unternehmen oder anderen juristischen Personen halten.