Der Verein kann jede gesetzmäßige Tätigkeit unternehmen, die dazu geeignet ist, sein Ziel zu erreichen. Insbesondere kann der Verein Folgendes unternehmen: das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der lokalen Akteure für das Management von psychischer Gesundheit und sozialer und beruflicher Integration schärfen; Partnerschaften mit medizinisch-sozialen Einrichtungen, Unternehmen und Gemeinden eingehen, um die berufliche Integration der Begünstigten zu fördern; verschiedene Aktivitäten zur Remobilisierung und zum Wohlbefinden in Form von kollektiven und individuellen Workshops anbieten; eine Partnerschaft mit den kommunalen und kantonalen Institutionen pflegen und entwickeln; Projekte zur Entwicklung im Bereich der sozialen und beruflichen Integration und der psychischen Gesundheit unterstützen.