Werbung betreiben, Beratung für öffentliche und private Institutionen anbieten, Standorte identifizieren und mit kommunalen und kantonalen Behörden zusammenarbeiten, um die Schaffung von heiligen Wäldern zu fördern, in denen die Asche von Verstorbenen in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt werden kann, die Nahrung für die Pflanzen werden. Grundsätzlich bleibt die Waldfläche in ihrem natürlichen Zustand, mit Ausnahme der Anlage von Wegen bzw. Radwegen und der Anbringung von kleinen Tafeln an Baumstämmen. Der Verein wird sich für die notwendigen Änderungen der bestehenden Rechtsnormen einsetzen, da das Bundesgesetz über die Wälder und die Waldverordnung heute kein Hindernis für die Schaffung von heiligen Wäldern darstellen. Zudem kann er die Instandhaltung der betreffenden Gebiete überwachen und Aufträge erteilen.