Das Studium und die Harmonisierung des internationalen Privatrechts in allen Ländern, die auf irgendeine Weise betroffen sind. Die Förderung des Studiums der bestehenden Konflikte zwischen den verschiedenen Gesetzen auf der Grundlage von Gebräuchen, Sitten und Gewohnheiten, zwischen dem Gewohnheitsrecht und dem modernen Recht, zwischen den verschiedenen geltenden Rechten, die Teil des Systems des Common Law, des Zivilrechts und anderer Rechtssysteme sind. Die Untersuchung der Mittel der Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die Förderung und Unterstützung des Studiums der notwendigen Änderungen und Anpassungen, die an den Rechtssystemen vorgenommen werden müssen, um sie für die Entwicklung sowohl der Entwicklungsländer als auch der Schwellenländer wettbewerbsfähiger zu machen. Das Studium der verschiedenen rechtlichen Ausrichtungen, die direkt in den Entwicklungsprozess involviert sind. Das Studium der Gesetze über das Eigentum, die Kontrolle der Ausbeutung von Mineralressourcen in den anfragenden Ländern und dort, wo die Vereinigung auf irgendeine Weise präsent ist. Die Erarbeitung von Regeln und Mustern von Formularen, die sich auf Handelsgesellschaften, Managementverträge, ausländische Investitionen und Bergbaukonzessionen beziehen. Die Förderung der Sensibilität der Regierungen, Institutionen und Organisationen im Hinblick auf das Studium und die Forschung im Bereich der bestehenden Konflikte in Bezug auf Gesetze in den betroffenen Ländern. Die Förderung und Entwicklung der Ausbildung und der Lehrmethoden, die auf die Juristen im Bereich des internationalen Privatrechts angewendet werden, dank spezialisierter Kurse und der Intervention der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Sammlung, Veröffentlichung und Verbreitung von Materialien und Werken, die sich auf das internationale Privatrecht beziehen. Die Durchführung von Marktforschungen. Die Durchführung aller notwendigen Maßnahmen, um den Austausch zu erleichtern, indem die notwendige juristische und rechtliche Unterstützung geleistet wird, im vollen Respekt der Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen - 1995 XIX-2702 XX-2205 XXI. Die Entwicklung aller Arten von Aktivitäten, die darauf abzielen, die Erfüllung der Ziele der Vereinigung zu fördern. Die Vereinigung ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.