Unterstützung der angeschlossenen Leistungserbringer bei der Entwicklung der elektronischen Patientenakte im Rahmen des Bundesgesetzes über die elektronische Patientenakte (nachfolgend: EPAG). Zu diesem Zweck fördert und schafft sie auf kantonaler Ebene eine einheitliche organisatorische Einheit von Gesundheitsfachleuten und Institutionen (Bezugsgemeinschaft gemäss Art. 2 lit. e EPAG) und erleichtert die Zusammenarbeit. Der Verein fördert zudem die erforderlichen technischen, administrativen, rechtlichen und sozialen Marketingmassnahmen zur Schaffung und Entwicklung geeigneter Instrumente der elektronischen Gesundheitsversorgung für die Umsetzung der nationalen Strategie (eHealth Schweiz). Er fungiert als kantonales Kompetenzzentrum für e-Health. Der Verein vertritt seine Mitglieder gleichzeitig nach aussen im Sinne der Vereinsziele.