Der Verein ist apolitisch und überkonfessionell. Der Verein strebt an, die Teilnahme seiner Mitglieder am Gemeinschaftsleben der Stadt, der Provinz und der Region zu fördern, um zu erreichen: a) die Förderung der Kultur, ihrer Ausdrucksformen und der Kreativität sowie die Organisation von Ausstellungen, Messen, Kongressen, Konferenzen, Seminaren, Meetings, künstlerischen Veranstaltungen b) die Förderung der Staatsbürgerschaft, der Teilnahme, der Inklusion und des sozialen Zusammenhalts, der Demokratie und der Rechte, insbesondere der Kinder und der neuen Generationen c) die Förderung des Freiwilligenwesens und der sozialen Förderung zur Verwirklichung seiner Ziele und mit dem Ziel, für die Verwirklichung von Interessen mit kollektiver Bedeutung zu arbeiten. Der Verein beabsichtigt: 1) Kulturveranstaltungen wie Kongresse, Messen, Ausstellungen, Seminare, Feste, Auftritte, Konzerte, Shows (musikalisch, theaterhaft, kinematografisch, bildende Künste), Castings, Wettbewerbe, Freizeit- und Sportaktivitäten, Initiativen zur Gruppenbildung, Animation und Sozialisierung zu fördern und zu organisieren. 2) Ausbildungs- und Beratungstätigkeiten, auch für Nicht-Mitglieder, wie theoretische und praktische Fortbildungskurse, künstlerische und kulturelle Workshops, auch mit didaktischem Charakter, auch in Schulen aller Art und Weise zu fördern, zu organisieren und durchzuführen. 3) Initiativen im Bereich der Unterhaltung, Bildung und Kultur im weitesten Sinne zu verwirklichen. 4) Künstler, Experten oder anderes spezialisiertes Personal, das nicht zum Verein gehört, anzustellen, zusammenzuarbeiten und/oder zu engagieren, um die satzungsmäßigen Ziele zu erreichen. 5) Materialien und Multimedia-Programme im Allgemeinen zu konzipieren und/oder zu produzieren und zu verbreiten, die mit dem gesellschaftlichen Zweck zusammenhängen. 6) Alle redaktionellen Aktivitäten, die dem gesellschaftlichen Zweck zuzuordnen sind, wie die Veröffentlichung von Zeitungen, Newslettern, Kongress- und Seminarmaterialien, Lehrmaterialien zu produzieren, zu beteiligen und zu fördern; die Erstellung von Internetseiten, die Produktion von Tonträgern, Computermaterial und audiovisuellen Materialien zu verwalten und zu betreuen. 7) Die Nutzung von Telematiknetzen und Massenkommunikationsmitteln wie Newsgroups, Mailing-Listen, Social-Forums, Veröffentlichungen zu entwickeln. Strukturen zu organisieren und zu verwalten, die die kulturellen Veranstaltungs- und Bildungsaktivitäten, künstlerische und Freizeitanimation aufnehmen und fördern. Der Verein behält sich außerdem vor, einige Unterstützungs- und Serviceleistungen für die Mitglieder auch in Bezug auf Aktivitäten der Verpflegung und Abgabe von Lebensmitteln und Getränken zu erbringen, um einen organisierten und einladenden Raum für das freie Treffen zu schaffen und Gelegenheiten für zwischenmenschliche Begegnungen zu fördern. 8) Auf öffentliche oder private Finanzierungen zuzugreifen und alle Garantien zu bieten, die erforderlich sind, um die gesellschaftlichen Ziele zu erreichen; Initiativen zu unterstützen, zu planen und umzusetzen, die darauf abzielen, die Ziele des Vereins zu erreichen. 9) Handelsaktivitäten zur Selbstfinanzierung auszuüben: In diesem Fall müssen die geltenden Verwaltungs- und Steuervorschriften beachtet werden. - Kurse und Workshops, Veranstaltungen und/oder künstlerische, kulturelle und musikalische Events zu organisieren - Kongresse, Seminare und Treffen zur Erforschung und Vertiefung kultureller, künstlerischer und musikalischer Themen zu organisieren - Konzerte, Veranstaltungen und Ausstellungen zu organisieren - Redaktionelle Aktivitäten durch die Veröffentlichung und Verbreitung von Zeitschriften, Bulletins, CDs, DVDs und jedes andere geeignete Mittel zur Förderung und Verbreitung von Kultur und Kunst durchzuführen. 10) Mit anderen Vereinen und Organisationen zur Förderung und Verbreitung von Kultur, Musik, Kunst, Veranstaltungen und Freiwilligenarbeit zusammenzuarbeiten - Mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in verschiedener Hinsicht an den Zwecken interessiert sind, die Gegenstand dieser Satzung sind, zusammenzuarbeiten. 11) Für die Durchführung der oben genannten Aktivitäten kann der Verein sowohl vergütete als auch unentgeltliche Leistungen in Anspruch nehmen. Für die Durchführung der oben genannten Aktivitäten stützt sich der Verein hauptsächlich auf die freiwillige, freie und unentgeltliche Tätigkeit seiner Mitglieder. 12) Der Verein kann sich für Veranstaltungen, die den satzungsmäßigen Zwecken entsprechen, der freiwilligen, freien und unentgeltlichen Tätigkeit von Personen bedienen, die nicht Mitglieder des Vereins sind; er kann sich außerdem im Falle besonderer Notwendigkeit der Leistungen von selbstständiger oder abhängiger Arbeit bedienen, auch durch Rückgriff auf seine Mitglieder.
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