Verteidigen, fördern, dokumentieren und unterstützen der Menschenrechte auf internationaler Ebene, unter anderem durch die Verbreitung und Umsetzung internationaler Erklärungen in diesem Bereich, wie beispielsweise: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948); die Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm (UN-Weltkonferenz über Menschenrechte vom 14.-25. Juni 1993); die Erklärung über das Recht und die Verantwortung von Individuen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die Grundfreiheiten und Menschenrechte zu fördern und zu schützen (UN-Generalversammlungsresolution 53/144 vom 8. März 1999, auch bekannt als UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger). Zu diesem Zweck kann ALU beispielsweise die Kenntnis der Rechte und die Anwendung von Gesetzen, Konventionen, Verträgen und anderen Maßnahmen fördern, um den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sicherzustellen, wo immer sie bedroht sind; Forschungs-, Mediations- und Unterstützungsaktivitäten durchführen, einschließlich rechtlicher und gerichtlicher Beratung, wenn notwendig; die Aktivitäten anderer nationaler und internationaler Organisationen und Einrichtungen mit gleichen Zielen unterstützen; mit Föderationen zusammenarbeiten und ihnen beitreten, Entwicklungsarbeit in der Welt leisten und Menschenrechtsaktivisten und -verteidiger, die sich in ihrer Mission besonders hervorgetan haben, weltweit unterstützen, auch finanziell.