Die Verbreitung des Konzepts der klinischen Aromatherapie durch Information, Sensibilisierung und Ausbildung der Bevölkerung, der Gesundheitsberufe und der politischen Behörden. Die Unterstützung der Entwicklung und Verbesserung der Leistungen in der klinischen Aromatherapie. Die Förderung der Ausbildung, Qualität und Forschung auf dem Gebiet der klinischen Aromatherapie. Die Förderung des Netzwerks von Organisationen, Schulen, Gesundheitsberufen, die in der Schweiz und im Ausland tätig sind und sich mit dem Thema klinische Aromatherapie befassen. Die Förderung internationaler Kontakte und die Teilnahme an interdisziplinären Reflexionen. Die Zusammenarbeit mit Kliniken, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Altenheimen zur Entwicklung der klinischen Aromatherapie. Die Förderung hoher Ausbildungsstandards und die Unterstützung gut ausgebildeter Fachleute in der klinischen Aromatherapie. Die Förderung hoher ethischer und integrierter Standards in der Ausbildung und Praxis der Aromatherapie. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Aromatherapeuten und anderen Gesundheitsberufen. Die Erstellung und Verbreitung von Ausbildungsmaterialien für die klinische Aromatherapie. Die Förderung der Forschung und des Wissens über die therapeutische Anwendung von aromatischen Pflanzen und ätherischen Ölen. Die Steigerung des Bewusstseins für die Vorteile der Aromatherapie. Die Teilnahme an der Schaffung und Organisation eines nationalen Rates für Schweizer Aromatherapie-Schulen, um Standards für eine nationale Zertifizierung der Ausbildung zu definieren und zu klären. Die Führung einer Liste von Aromatherapeuten und Fachleuten, die die Vereinigung vertritt. Die Durchführung aller anderen Aktivitäten, die mit den Zielen der Vereinigung verbunden sind und von der Geschäftsleitung beschlossen werden. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Vereinigung alle Aktivitäten durchführen, die mit den satzungsgemäßen Aktivitäten verbunden oder hilfreich sind, solange sie nicht im Widerspruch zu ihrer Natur als Vereinigung stehen und innerhalb der gesetzlichen Grenzen durchgeführt werden. Die Vereinigung kann alle Verträge und Vereinbarungen abschließen, die für die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele als opportun und nützlich erachtet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufnahme von Krediten, Darlehen, kurz- oder langfristigen Krediten, den Kauf oder die Anmietung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern und kann alle Operationen durchführen, die für die Verfolgung des Ziels erforderlich sind, einschließlich derjenigen, die eine wirtschaftliche oder finanzielle Natur haben, solange sie nicht die Hauptaktivität der Vereinigung überlagern.