Das Coaching von Sportlern, die Begleitung und alle Beratungen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein gleichartiges oder ähnliches Ziel verfolgen, alle Geschäfts-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, ausgenommen jene, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind, und alle Geschäfte behandeln, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Die Gesellschaft kann an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.