Die Gesellschaft bezweckt die Ausbeutung einer Werkstätte für den Zusammenbau von Uhrenkomponenten, den Zusammenbau von Uhrenwerken, das Aufsetzen von Zifferblättern und Zeigern, das Eingehäuse, die Verzierung von Uhrenkomponenten sowie alle Arbeiten in Zusammenhang mit der Ausbeutung einer Werkstätte für feine Uhren in eigenem Namen oder als Subunternehmer. Die Gesellschaft kann überdies jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobiliäre oder immobiliäre Tätigkeit, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihren Zwecken, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen; Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.