Schaffung und Ausführung aller Arbeiten im Bereich der Außenanlagen, Architektur, Garten- und Landschaftsgestaltung; Import und Export aller Produkte. Die Gesellschaft kann ebenfalls: a) alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobiliären Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.