Der Bau von Immobilien, die Vergabe von Immobilienarbeiten an Subunternehmer, die Verwaltung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere von Sportanlagen. Die Führung und Geschäftsführung von Sportanlagen, insbesondere von Schwimmbädern und Fitnesszentren, mit allen Haupt- und Nebentätigkeiten, die diese Aktivitäten umfassen, wie die Organisation von Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, die Eröffnung von Verkaufsstellen und Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann alle erforderlichen Handlungen vornehmen, die nach eigenem Ermessen des Verwaltungsorgans zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind, sowie andere Handlungen: Durchführung von Handels-, Industrie-, Finanz-, Bank- und Hypotheken- sowie Immobiliengeschäften, einschließlich des Kaufs, Verkaufs und Tauschs von beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie Immobilienrechten. Die Gesellschaft kann außerdem Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Patente sowie alle anderen Mittel zum Schutz von Erfindungen halten, die durch das Schweizerische Recht oder das Recht eines anderen Landes geregelt sind. Die Gesellschaft kann außerdem alle Waren vermarkten, alle Arten von Dienstleistungen anbieten, sich an Konsortien beteiligen oder Niederlassungen eröffnen. Die Gesellschaft kann außerdem alle Tätigkeiten ausüben, die in Beziehung zum Gesellschaftszweck stehen.