Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb oder die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften, unabhängig von deren Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft kann Immobilien und geistige Eigentumsrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, nutzen und verkaufen und alle rechtlichen Geschäfte im Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck durchführen. Insbesondere kann die Gesellschaft sich an Finanzierungen beteiligen und Sicherheiten jeder Art für verbundene Unternehmen oder andere Unternehmen gewähren oder auf andere Weise die Verpflichtungen dieser Unternehmen garantieren, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Agenturen, Vertretungen oder andere Formen der Gesellschaftsvertretung im In- und Ausland gründen oder schließen.