Handel, Verwaltung und alle Beratungen sowie Dienstleistungen im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Vermittlung, Wertsteigerung, Immobilienvermarktung, Projektsteuerung von Immobilienprojekten, Bewertung, Gutachten von Immobilien und Grundstücken sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienwesen in der Schweiz und im Ausland, wobei die Immobilienaktivitäten in der Schweiz nur im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) durchgeführt werden dürfen; Herstellung, Handel, Vertretung, Handel, Import, Export, Vermittlung, Transport und Vertrieb von Produkten im Zusammenhang mit dem Bauwesen, dem Hotelgewerbe, dem Handel und Dienstleistungen.