Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Erschliessung, den Bau, den Betrieb, den Verkauf, die Verwaltung und die Verpfändung von Immobilien oder dinglichen Rechten an Immobilien. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfte kommerzieller, finanzieller, mobiliarer oder immobilierrechtlicher Natur tätigen, letztere jedoch nur soweit sie nicht dem Bundesgesetz über die Anlagefonds vom 16. Dezember 1983 unterstehen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.