Die Gesellschaft hat zum Zweck: alle Arbeiten im Bereich des Bauwesens, insbesondere sanitäre und heizungstechnische Arbeiten, die Instandhaltung von Anlagen sowie den Handel mit allen Produkten und Materialien, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, soweit diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.