Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Landschaftsarchitektur-Unternehmens und alles, was damit zusammenhängt. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels- und anderen Geschäfte tätigen sowie alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.