Die Gesellschaft bezweckt den Handel, die Produktion, den Import, die Logistik und den Export von Modeartikeln aller Art auf internationaler Ebene, die Erbringung von Dienstleistungen zugunsten von verbundenen Unternehmen und/oder Dritten; den Besitz, die Verwaltung, die wirtschaftliche und kommerzielle Ausbeutung sowie die Registrierung und den Schutz von Marken, Mustern und Patenten im Bereich der Mode, den Kauf und den Handel sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investitionen in Waren, die von hochwertigen Schmuckstücken, Edelsteinen und Halbedelsteinen, Kunstwerken, Luxusgütern, Schmuckstücken und Geschenkartikeln bis hin zu allen damit verbundenen Waren reichen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, Dritte vertreten sowie jede kommerzielle Tätigkeit ausüben und jedwede Vereinbarung abschließen, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft geeignet ist oder in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem steht. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten und Garantien und Bürgschaften für die kontrollierten Gesellschaften oder Dritte abschließen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Immobilien erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgeschlossen sind Transaktionen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verboten sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft Kredite oder andere direkte oder indirekte Finanzierungen, einschließlich solcher im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (einschließlich Zero-Balancing), an direkt oder indirekt kontrollierte Gesellschaften und Dritte, einschließlich ihrer direkten oder indirekten Aktionäre und von diesen direkt oder indirekt kontrollierten Gesellschaften, gewähren; um die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu garantieren, kann die Gesellschaft Garantien oder Sicherheiten jeder Art leisten, einschließlich Pfandrechten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft oder treuhänderischer Abtretungen derselben. All dies kann auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos und durch Aufhebung des Gewinnzwecks der Gesellschaft und/oder Übernahme großer Risiken (Cluster-Risiken) erfolgen.