Der Bau und die Verwaltung von öffentlichen Parkplätzen und Werbeflächen sowie die Entwicklung von Projekten und Dienstleistungen im Bereich des Straßenverkehrs und der Mobilität und jede andere damit verbundene Tätigkeit. Die Gesellschaft kann alle erforderlichen Handlungen vornehmen, nach eigenem Ermessen des Verwaltungsorgans, um den Gesellschaftszweck zu verwirklichen, und insbesondere: Handels-, Industrie-, Finanz- und Bankgeschäfte, Hypotheken- und Immobiliengeschäfte durchführen, einschließlich des Kaufs, Verkaufs und Tauschs von beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie Immobilienrechten; auf jede Form der Finanzierung durch Kreditinstitute, Banken, Gesellschaften und Privatpersonen zurückgreifen, indem entsprechende reale und persönliche Sicherheiten gewährt werden; Bürgschaften, Garantien und reale Sicherheiten zugunsten Dritter gewähren; Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen übernehmen; an Konsortien und Unternehmensgruppen teilnehmen.