Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften industrieller oder kommerzieller Art in der Schweiz und im Ausland zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern (mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verboten sind); alle mit den Beteiligungen verbundenen Verwaltungs- und Managementmandate auszuüben und alle damit verbundenen Dienstleistungen zu erbringen, insbesondere administrative, logistische, kommerzielle und finanzielle Unterstützung; die Finanzierung, Gründung und Organisation von Gesellschaften; die finanzielle Koordination der verbundenen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, entweder in eigenem Namen oder im Namen von Dritten, alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Operationen durchführen (mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verboten sind), die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck verbunden sind, Beteiligungen an allen kommerziellen, industriellen oder finanziellen Unternehmen zu erwerben (mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verboten sind), Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland zu gründen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interventionen zugunsten von Aktionären, Gruppengesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie Kredite oder Garantien an Aktionäre, Gruppengesellschaften oder Dritte zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.