Beteiligung an anderen Unternehmen. Erwerb und Verkauf von allen Immobilien in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Zweigniederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.