Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Führung sowie der Verkauf in der Schweiz und im Ausland von Beteiligungen aller Art, ausgenommen von den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäften, im Sinne einer Holding. Bei der Verfolgung ihres Zwecks strebt die Gesellschaft einen bedeutenden gesellschaftlichen und ökologischen Einfluss in ihren Geschäfts- und Betriebsaktivitäten an. Die Gesellschaft kann zudem alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte in der Schweiz und im Ausland, ausgenommen von den durch das BGFA verbotenen Geschäften, direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden, für eigene oder fremde Rechnung durchführen. Sie kann auch an anderen Unternehmen teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandtiteln oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.