Der Kauf, das Halten, die Vermietung und die Verwaltung von Steinbrüchen; die Bearbeitung und der Handel mit Natursteinen oder ähnlichen Materialien, die Bearbeitung und der Handel mit Abfallmaterial aus Steinbrüchen für den Bau und das Bauingenieurwesen oder für andere und jegliche Verwendung sowie die Übernahme von Bau- und Ingenieurleistungen. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle Tätigkeit ausführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbunden ist. Die Gesellschaft kann Immobilien jeder Art in der Schweiz und im Ausland kaufen, halten, vermieten und veräußern. Die Gesellschaft kann auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Vereinen oder Konsortien in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Titel und Immobilien erwerben, besitzen und verkaufen. Schließlich kann die Gesellschaft alle kommerziellen, industriellen, finanziellen, Marken- und Patentverwaltungs- oder andere Rechte in eigenem Namen oder im Auftrag Dritter ausüben, soweit sie durch die Statuten und die geltenden Gesetze in der Schweiz zugelassen sind. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.