jeden Finanz- und Vermögensverwaltungsdienst. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, ausgenommen Operationen, die dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) unterliegen, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck, ausgenommen jede unbewegliche Tätigkeit, die nicht ausschließlich kommerziell ist; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; an Aktionäre, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen oder an Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.