Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die langfristige Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen, schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann Gesellschaften derselben Gruppe Darlehen gewähren oder jede andere Form der Finanzierung bereitstellen, sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten von Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte auszuführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern.