Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere den Bau, Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft selbst, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.