Die Gesellschaft hat zum Zweck die Einrichtung von öffentlichen, medizinischen und paramedizinischen Einrichtungen sowie die Herstellung von Möbeln. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobiliären Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen. Sie kann Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben, im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland zusammenhängen. Sie kann auch Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, alle finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen.