Die Bank führt im Sinne der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen sämtliche Arten von Bankgeschäften durch. Zudem kann sie weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungsaktivitäten ausüben. Die Tätigkeit wird im Rahmen der von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz) erlassenen Reglemente der Raiffeisenbanken ausgeführt und muss den finanziellen, personellen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Soweit dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist, kann die Bank im Rahmen der Reglemente der Raiffeisenbanken: a. eigene Agenturen führen, Tochtergesellschaften gründen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umgestalten, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder zur Vermeidung einer Versteigerung übernehmen, Immobilien veräussern sowie dingliche Rechte und Belastungen aller Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien begründen und löschen.