Die Bank führt im Sinne der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen jede Art von Bankgeschäften durch. Zudem kann sie weitere Beratungs-, Finanz- und Dienstleistungsaktivitäten ausüben. Die Tätigkeit wird im Rahmen der internen Regelung der Raiffeisenbanken, die von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz genannt) erlassen wird, durchgeführt und muss den finanziellen, personellen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Soweit dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist, kann die Bank im Rahmen der internen Regelung der Raiffeisenbanken: a. eigene Agenturen führen, Tochtergesellschaften gründen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; b. Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung übernehmen, Immobilien verkaufen sowie Rechte und Belastungen jeder Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien begründen und löschen.