Die Bank führt im Sinne der genossenschaftlichen Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen jede Art von Bankgeschäften durch. Zusätzlich kann sie weitere Beratungs-, Finanz- und Serviceleistungen anbieten. Die Geschäftstätigkeit erfolgt im Rahmen der von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend Raiffeisen Schweiz) erlassenen internen Reglemente der Raiffeisenbanken und muss den finanziellen, personellen, organisatorischen und spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Soweit dies für ihre Geschäftstätigkeit erforderlich ist, kann die Bank im Rahmen der internen Reglemente der Raiffeisenbanken: eigene Agenturen führen, Tochtergesellschaften gründen und an allen Institutionen und Gesellschaften der Raiffeisen-Gruppe sowie an anderen Unternehmen teilnehmen; Immobilien erwerben, bauen und umbauen, Immobilien im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren oder zur Vermeidung einer Versteigerung übernehmen, Immobilien verkaufen sowie Rechte und Pflichten jeder Art im Grundbuch in Bezug auf Immobilien begründen und löschen.