Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen aller Art im Bereich der Gastronomie und Hotellerie. Die Gesellschaft kann, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Zweigniederlassungen errichten, - an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen, - im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, - ihren Mitgliedern und Dritten Darlehen gewähren, - für von Mitgliedern und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, - diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.